Allgemeine Geschäftsbedingungen
„Wat mut, dat mut!“ – Regeln machen selten Spaß, aber sie erleichtern das Miteinander.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge und sonstigen Absprachen sowie Buchungsvereinbarungen zwischen Hamburg-Besuchern, Gästen, Touristen, Agenturen und Hamburgern (im Folgenden „Auftraggeber“ oder „Kunde“ genannt) und Hamburg-to-go, Hamburg, Judith Reinartz (im Folgenden „Hamburg-to-go“ genannt).
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von Hamburg-to-go nicht akzeptiert.
Bei Inanspruchnahme fremder Leistungsträger gelten hinsichtlich des abzuschließenden Vertrages die jeweiligen Bedingungen des entsprechenden Vertragspartners.
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand von Hamburg-to-go ist die Durchführung und Vermittlung von Gästeführungen – Rundgänge zu Fuß, im (Reise-)Bus oder mit dem Schiff – in und um Hamburg.
Ferner berät Hamburg-to-go den Auftraggeber auch hinsichtlich anderer Anbieter und weiterer Leistungen, z. B. Barkassenfahrten, Museumsbesuche, Verpflegung/Catering etc.
Allgemeines
Hamburg-to-go ist kein Reiseveranstalter, sondern lediglich Vermittler von Leistungen und Begleiter in und um Hamburg / Metropolregion.
Für die Leistungen Dritter (z. B. Konzertveranstalter, Hotels, Kapitäne) übernimmt Hamburg-to-go keine Gewähr.
Die Dauer der Rundgänge zu Fuß beträgt 1,5 bis 2 Stunden, mit dem Bus 1,5 bis 4 Stunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Anmeldung und Buchung
Touren
Die Buchung von Touren kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. Als Touren gelten Führungen mit mindestens 2 Teilnehmern sowie Gruppen, bei denen die Bestandteile auf der Webseite angegeben sind. Touren werden mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von Hamburg-to-go verbindlich.
Individuelle Touren
Die Buchung von individuellen Touren kann grundsätzlich mündlich oder schriftlich erfolgen. In diesem Fall gelten Führungen ab einem Teilnehmer sowie Gruppen, bei denen Einzelheiten von den ausgeschriebenen Angeboten abweichen bzw. individuell vereinbart werden. Mit einer schriftlichen Bestätigung von Hamburg-to-go werden diese Touren verbindlich.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber bzw. Kunden und Hamburg-to-go kommt durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post zustande. Eine Anfrage über das Formular auf dieser Website ist noch keine verbindliche Buchung.
Pflichten des Auftraggebers bzw. Kunden
Eine Auftragsbestätigung ist bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Abweichungen hat der Auftraggeber bzw. Kunde Hamburg-to-go gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
Vergütung und Honorar
Die Angebote auf der Internetseite sind unverbindliche Preisbeispiele. Es gelten die Preise, die bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
Die Vergütung bzw. das Honorar beinhaltet keine Nebenkosten wie Mieten für Transportmittel, Übernachtungskosten, Verpflegung u. v. m. Leistungen fremder Anbieter (Drittleistungen) rechnet der jeweilige Leistungsträger direkt mit dem Auftraggeber bzw. Kunden ab.
Vorbereitungen für eine Tour bzw. Führung und der damit verbundene Planungsaufwand sind nicht im angebotenen Preis enthalten und werden gesondert ausgewiesen.
Zahlungsweise
Vergütungen bzw. Honorare für die durchgeführten Touren und Führungen sind direkt nach Erfüllung des Auftrages seitens Hamburg-to-go per Vorkasse oder in bar vor Ort zu zahlen – sofern keine Zahlung auf Rechnung vereinbart wurde.
Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Bei Barzahlung stellt Hamburg-to-go eine Quittung aus.
Rechnungen sind nach Erhalt und ohne jeden Abzug je nach Vereinbarung auf ein von Hamburg-to-go angegebenes Konto zu leisten.
Etwaige Eintrittsgelder sind im Preis nicht enthalten. Diese sind vor Beginn der Führung vom Auftraggeber bzw. Kunden oder dessen Beauftragten für alle Teilnehmer gemeinsam, in der zu leistenden Landeswährung und in bar bereitzuhalten bzw. der Gästeführerin zu übergeben. Hamburg-to-go entrichtet die Eintrittsgelder vor Ort im Namen des Auftraggebers bzw. Kunden. Eventuelle Eintrittsquittungen werden an den Auftraggeber bzw. Kunden übergeben.
Stornierung, Rücktritt und Ausfall durch den Auftraggeber bzw. Kunden
Bei Stornierung bzw. Rücktritt von einer verbindlichen Buchung durch den Auftraggeber bzw. Kunden fallen folgende Ausfallvergütungen an:
- Die Stornierung bzw. der Rücktritt von gebuchten Touren und Führungen ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei.
- Bei Stornierung bzw. Rücktritt weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin berechnet Hamburg-to-go eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises.
- Bei Nichterscheinen oder Absage am Tag der Tour bzw. Führung steht Hamburg-to-go die volle Vergütung zu, d. h. der Gesamtpreis wird zu 100 % berechnet.
- Bei Verspätungen des Auftraggebers bzw. Kunden wartet Hamburg-to-go 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt, soweit dies mit Folgeaufträgen vereinbar ist. Verspätungen sind vom Auftraggeber bzw. Kunden schnellstmöglich mitzuteilen.
Wird Hamburg-to-go gebeten, auf die Gäste zu warten, wird die zusätzliche Wartezeit berechnet. Bei Nichterscheinen der Gruppe nach 15 Minuten Wartezeit – mit oder ohne Mitteilung seitens des Auftraggebers bzw. Kunden – gilt die Tour als ausgefallen und Hamburg-to-go steht die volle Vergütung zu.
Bereits vor Stornierung, Rücktritt oder Absage angefallene Kosten sind in jedem Fall zu 100 % zu begleichen.
Rücktritt und Ausfall durch Hamburg-to-go
Wird die Vertragserfüllung durch höhere Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann Hamburg-to-go von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers bzw. Kunden wird für diese Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.
Touren und Führungen
Die Touren und Führungen von Hamburg-to-go finden bei jedem Wetter statt. Gegebenenfalls kann nach individueller Absprache ein Schlechtwetterprogramm als Alternative vereinbart werden. Bei Unwetterwarnung können Touren und Führungen ausfallen.
Bild- und Tonaufnahmen während der Touren und Führungen sind nicht gestattet.
Die Teilnahme an den Touren und Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Gästeführerinnen und Gästeführer von Hamburg-to-go sind von jeglicher Haftung freigestellt.
Haftung
Die Haftung von Hamburg-to-go für Touren und Führungen beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Vergütung bzw. des vereinbarten Honorars.
Für Unfälle oder Schäden, die aufgrund von Fahrlässigkeit, Nichteinhaltung oder Nichtbeachtung der Anweisungen der Gästeführerin hervorgerufen werden, wird keine Haftung übernommen.
Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht von der Gästeführerin übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
Als Gästeführerin bin ich durch eine Berufshaftpflicht- und Vermögensschadensversicherung über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland (BVGD) geschützt. Die Berufshaftpflichtversicherung wurde bei der Generali AG, 81731 München, abgeschlossen. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.bvgd.org.
